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01/2020 Vorteile der UnternehmensbewertungDen Unternehmenswert des eigenen Betriebes zu kennen stärkt die Verhandlungsmacht und kann in Gesprächen mit Banken und weiteren Fremdkapitalgebern ein großer Vorteil sein. Die Anlässe für Unternehmensbewertungen sind vielfältig. Bewertungen können aufgrund rechtlicher Vorschriften, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder aus sonstigen Gründen erfolgen. Beispiele dafür sind:
Objektivierter Unternehmenswert Der objektivierte Unternehmenswert repräsentiert jenen Unternehmenswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt. Im Falle der Feststellung von Pflichtteilsansprüchen ist beispielsweise der objektivierte Unternehmenswert zu ermitteln. Subjektiver Unternehmenswert In den subjektiven Unternehmenswert fließen die subjektiven Vorstellungen und persönlichen Verhältnisse des Bewertungssubjekts ein. Für einen potenziellen Käufer bzw. Verkäufer kann dieser Wert die relevante Preisober- bzw. Preisuntergrenze aufzeigen. Der Zweck der Bewertung kann die Planung, die der Unternehmensbewertung zugrunde liegen, beeinflussen. So besteht die Möglichkeit, dass bei der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes die zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens im Vergleich zur Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes höher ausfallen können. Da es nicht den „einzig richtigen, allgemein gültigen Unternehmenswert“ gibt, sondern auf den jeweiligen Bewertungsanlass abzustellen ist, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen bei der Erstellung einer Unternehmensbewertung. | |
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